Sämtliche Geräte und Anlagen, die elektrische Energie nutzen, erzeugen, speichern, umleiten, messen, verteilen oder verbrauchen, gelten als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3. Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Brandschutzversicherungen und Berufsgenossenschaften eine Haftung für Schäden ausschließen, die durch nicht geprüfte Geräte oder Anlagen entstehen! Hier kommen wir ins Spiel! Mit den geringstmöglichen Behinderungen Ihres täglichen Betriebsablaufes erhalten Sie von uns am Ende der Prüfungen die Sicherheit, die für Ihre Arbeitnehmer und Ihren Betrieb wichtig ist.
Ortsfeste Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen (DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 0113-1)
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen werden zudem solche bezeichnet, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst festmontiert sind, wie z. B. Schaltanlagen und -schränke, Klimaanlagen usw.
Ortsveränderliche Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702)
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind die Geräte, welche man von einem Ort zum anderen bewegen kann. Etwas vereinfacht gesagt, alle elektrischen Geräte welche einen Stecker besitzen, wie z. B. Monitor, Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Handbormaschine, Kabeltrommel, Verlängerung usw.